_ Rechtsanwältin S.C. Melanie Holthus - Presse

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Lokalanzeiger vom 04.12.2008: "Mehr Tote durch Kunstfehler als durch Verkehrsunfälle"

Julius Hackethal prangerte bereits in den 60iger Jahren die Ärzte an: „Das Betreten einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses ist für den Patienten 30 Mal gefährlicher als eine Expedition auf den Himalaja oder in die Urwaldhölle des Amazonas“. Mit dieser Aussage hatte der Mediziner Hackethal genau ins Schwarze hinsichtlich der „Götter in Weiß“ getroffen. Nach heutigen wissenschaftlichen Schätzungen weiß man, dass pro Jahr mehr als 500.000 Menschen Opfer eines Behandlungsfehlers werden und circa 5.000 daran versterben. In Deutschland kommen demnach dreimal mehr Menschen durch Kunstfehler als bei Verkehrsunfällen zu Tode.

Und hinter diesen nüchternen Zahlen verbergen sich menschliche Schicksale, wie die Fachanwältin für Medizinrecht S.C. Melanie Holthus, die geschädigte Patienten und deren Angehörige bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegen die betroffenen Ärzte vertritt, zu berichten weiß:
„So erfahren in der Geburtshilfe beispielsweise Mutter und Kind oftmals, dass eine Geburt in einem Desaster enden kann, wenn das Kind aufgrund von Fehlern der Ärzte oder der Hebamme unter der

 

Geburt stirbt oder schwerst behindert zur Welt kommt und dauerhaft ein Pflegefall ist. Die betroffenen Familien machen dabei die leidliche Erfahrung, dass ein normaler Schwangerschaftsverlauf keine Garantie für eine komplikationslos verlaufende Geburt ist.“
Wenn das Kind beispielsweise als Frühchen zur Welt kommt und die Geburtshelfer dem Kind fehlerhafter Weise keine Überlebenschance einräumend, die Geburt als sog. Abortausstoßung leiten, ist das Schicksal des Ungeborenen aber auch der betroffenen Kindeseltern besiegelt.

Die Eltern sind oftmals in diese eigenmächtige Entscheidung der Ärzte nicht eingebunden und müssen erfahren, dass ihr Kind infolge des Arztfehlers tatsächlich verstirbt oder schwerstbehindert überlebt. Dabei ist es die Aufgabe des Mediziners Leben zu erhalten und die Gesundheit zu schützen sowie wiederherzustellen.
Zurück bleiben die betroffenen Familien, die mit ihrem Schicksal ein Leben lang zurecht kommen müssen. Den Verdacht den die Eltern dann haben, dass bei der Geburt etwas schief gegangen ist, sollten sie frühzeitig nachgehen und sich durch einen Fachanwalt für Medizinrecht beraten lassen.


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