_ Rechtsanwältin S.C. Melanie Holthus - Presse

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Ostthüringer Zeitung vom 26.11.2008: "Chance auf Krebs-Therapie genommen"

Von Meinhild Römer

Im Jahre 2003 erkrankte ein Südthüringer an Blasenkrebs. Der Tumor wurde entfernt. Doch in regelmäßigen Abständen musste sich Werner W. danach sogenannten Instillationen - das sind Blasenfüllungen mit einem tumorhemmenden Stoff - unterziehen. Im August 2005, bei der sechsten derartigen Behandlung, ging etwas schief.

„Sie hat gebohrt und gebohrt, ich hatte wahnsinnige Schmerzen und ich sah, wie der Katheter blutig wurde und wie hellrotes Blut an den Handschuhen war", schilderte W, diesen Tag vor der 2. Zivilkammer des Landgerichtes Meiningen. Die Schwester hatte zunächst einen größeren Katheter benutzt und dann, als es schon blutete, mit einem dünneren die schmerzhafte Prozedur wiederholt. Doch die 52-jährige Urologie-Fachkraft ist sich keiner Schuld bewusst. Auf die Frage des Richters, ob sie trotz Widerstand und einsetzenden Blutens die Behandlung fortsetzte, antwortete sie: „Das entspricht nicht der Wahrheit. Sonst hätte ich nicht ein zweites Mal einen Katheter eingeführt".

W. bekam danach hohes Fieber - offenbar durch Einschwemmung der tumorhemmenden Bakterien in die Blutbahn, wie Anwältin S.C. Melanie Holthus in Anlehnung an ein Gutachten glaubt. Der Rentner musste vier Wochen stationär behandelt werden. Die Chance auf Beendigung

 

der Krebs-Therapie, die nicht wiederholt werden kann, war ihm damit genommen worden. Außerdem, brachte der Krankenhausaufenthalt und die Nachbehandlungen einen „langen Leidensweg" für Herrn W. mit sich, begründet die Anwältin ihre Klage.

Trotz des Gutachtens der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen in Hannover - das für W's Darstellung sprach - hatte die Schlichtungsstelle selbst keine Fehler sehen wollen. W's Krankenkasse verklagt nun den Arzt und schickte Melanie Holthus für sich ins Gefecht. Solche Prozesse „sind nicht selten", meint die Anwältin. Sie sagt von sich, „immer auf der Seite der Opfer" zu stehen.

Entscheidet das Gericht, dass der Urologe, beziehungsweise die Schwester, schuldhaft handelte, dann bekommt die Kasse das Geld für W's Krankenhausaufenthalt zurück. W. kann dann auf den Zug aufspringen und sein Schmerzensgeld einfordern, Normalerweise hätte die Haftpflichtversicherung des Arztes den Krankenhausaufenthalt zahlen müssen. „Doch die Ärzte decken sich, die Ärztekammer hält immer die Hand drüber", weiß die Fachanwältin für Medizinrecht.

Sie will W, helfen, dass er es noch erlebt, sein Recht auf Schmerzensgeld durchzusetzen. Zwar war das Urteil für November vorgesehen. Aber am Mittwoch hat die Kammer erst noch ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben...


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